Ein Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes, worauf die entsprechende Energieeffizienz der Immobilie auf einen Blick vermerkt ist. Wird ein Gebäude neu errichtet, vermietet oder verkauft, so muss ein solcher Energieausweis vorgelegt werden.

Die rechtliche Grundlage findet sich hierzu in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Neben den rechtlichen Aspekten ist gerade für Eigentümer von Gebäuden die informative Aussagekraft eines Energieausweises von großer Bedeutung.

Verbrauchsausweis: Der Energie-Kennwert ergibt sich hierbei aus den Energieverbräuchen der letzten drei Jahre, verrechnet mit dem entsprechenden Primärenergiefaktor des verwendeten Brennstoffes.

Bedarfsausweis: Hier wird die Gebäudehülle, also alle Bauteile welche beheizte Räume umschließen mit der jeweiligen Anlagentechnik verknüpft und nach einem genormten Verfahren bilanziert. Auf diese Weise erzielt der Ausweis deutlich aussagekräftigere Ergebnisse, und ein Vergleich zu anderen Gebäuden ist möglich.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

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